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   StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360 e.A.   

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https://dejure.org/1998,12804
StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360 e.A. (https://dejure.org/1998,12804)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.12.1998 - P.St. 1360 e.A. (https://dejure.org/1998,12804)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - P.St. 1360 e.A. (https://dejure.org/1998,12804)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62

    Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen -

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
    1997 S. 3337; BVerfG, Urteil vom 9. November 1962 - 1 BvR 586/62 -, BVerfGE 15, 77 [79]M Urteil vom 17. Oktober 1968 - 2 BvE 2/67 -, BVerfGE 24, 253 [258 f.]).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
    1997 S. 3337; BVerfG, Urteil vom 9. November 1962 - 1 BvR 586/62 -, BVerfGE 15, 77 [79]M Urteil vom 17. Oktober 1968 - 2 BvE 2/67 -, BVerfGE 24, 253 [258 f.]).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
    Die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts fordert dabei vom Antragsteller, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1995, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997 S. 2299).
  • StGH Hessen, 09.07.1997 - P.St. 1271

    Verfassungsbruch; Strafverfahren; Rechtsbeugung; Richteranklage; Europäischer

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
    Die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts fordert dabei vom Antragsteller, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1995, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997 S. 2299).
  • StGH Hessen, 12.12.1995 - P.St. 1191

    Vorläufiger Rechtsschutz; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; effektiver

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
    Die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts fordert dabei vom Antragsteller, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1995, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997 S. 2299).
  • StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1305

    Darlegung; Darlegungsanforderungen; Darlegungserfordernis; Darlegungslast;

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist aber nur zulässig, wenn in ihm substantiiert die Tatsachen dargelegt sind, die dem Gericht eine Entscheidung über das Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz überhaupt erst ermöglichen (vgl. StGH, Beschluss vom 22. April 1998 - P.St. 1305 e.A. - Beschluss vom 8. Oktober 1997 - P.St. 1288 e.A. -, StAnz.
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1288

    Einstweilige Anordnung; Substantiierungsanforderung

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist aber nur zulässig, wenn in ihm substantiiert die Tatsachen dargelegt sind, die dem Gericht eine Entscheidung über das Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz überhaupt erst ermöglichen (vgl. StGH, Beschluss vom 22. April 1998 - P.St. 1305 e.A. - Beschluss vom 8. Oktober 1997 - P.St. 1288 e.A. -, StAnz.
  • StGH Hessen, 09.12.2020 - P.St. 2735

    Beschluss über eine unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die

    - Vgl. zur Zulässigkeit der Grundrechtsklage: StGH, Beschluss vom 09.12.1998 - P.St. 1360 e.A. -, …
  • StGH Hessen, 12.09.2002 - P.St. 1775

    Haftbefehl

    Willkür bei der Rechtsanwendung liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 05.04.2000 - P.St. 1360 -, StAnz. 2000, S. 2501).
  • StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1364

    Darlegungserfordernis; Einstweilige Anordnung; Entscheidungsbefugnis;

    Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt dabei voraus, dass in ihm substantiiert die Tatsachen dargelegt sind, die dem Gericht eine Entscheidung über das Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz ermöglichen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 9. Dezember 1998 - P.St. 1360 e.A. -).
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